Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 liegt gemäss Art. 66 Abs. 1 des Organisationsreglements ab Donnerstag, 5. Juni 2025, während 20 Tagen in der Gemeindeverwaltung Wileroltigen öffentlich auf oder kann online eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.