Dienstleitungen A-Z
A
Abmeldung / Wegzug | Wenn Sie aus Wileroltigen wegziehen, müssen Sie sich bis spätestens am Tag des Wegzugs bei uns abmelden. Sie können sich entweder online via eUmzugCH oder direkt bei uns am Schalter abmelden. Die Abmeldung ist kostenlos. Sie ziehen ins Ausland? Dann melden Sie sich bitte persönlich bei uns am Schalter ab. Wir benötigen von Ihnen eine Zustelladresse in der Schweiz. Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens sechs Wochen vor dem Wegzug möglich. Kinder Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder abmelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist. |
Abfallentsorgung | |
Anmeldung / Zuzug Ausländer/in | Wir bitten Sie, sich innert 10 Tagen bei uns am Schalter oder online via eUmzugCH anzumelden, damit wir Sie ins Register aufnehmen können. Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Die Gebühr für die Anmeldung beträgt CHF 25.00 pro volljährige Person. Weiter fallen individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an. |
Anmeldung / Zuzug Schweizer/in | Schweizer und Schweizerinnen, die in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder online via eUmzugCH anzumelden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 pro volljährige Person. Mitumziehende volljährige Kinder müssen den Umzug eigenständig melden. Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder ummelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Erfolgt mit dem Umzug eine Trennung der Eltern, ist bei gemeinsamem Sorgerecht eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist (ggf. ist dies in der Trennungsvereinbarung festgehalten). |
Arbeitslosigkeit anmelden | |
AHV-Zweigstelle - Informationen einholen |
B
Baupublikaitionen | Sämtliche Baupublikationen sind über den untenstehenden Link einzusehen. Selbstverständlich ist es nach wie vor möglich, die Baugesuche am Schalter der Einwohnergemeinde einzusehen. |
Baubewilligungsverfahren | Informieren Sie sich frühzeitig über das notwendige Baubewilligungsverfahren, bevor Sie Bau-, Renovations-, Abbruch- und Erweiterungsarbeiten planen und in Angriff nehmen. Auf der Website www.be.ch/bauen finden Sie Informationen und Formulare zum Baugesuchsverfahren. |
Baugesuch einreichen | Baugesuche müssen ab dem 1. März 2022 online über das Protal eBau eingerreicht werden. Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben im Jahr 2025 müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. |
Beglaubigungen | Im Kanton Bern können nur Notare Unterschriften beglaubigen. Die Einwohnergemeinde Wileroltige kann nur bestätigen, dass Einwohnerinnen und Einwohner in Wileroltigen Wohnsitz haben. Dazu können Sie zu den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter vorsprechen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. |
Betreuungsgutschein | Bitte beantragen Sie Ihren Betreuungsgutschein via www.kiBon.ch. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen. |
Betreibungsregisterauszug bestellen |
D
Datenaufsichtsstelle | Die Aufsichtsstelle über den Datenschutz ist gemäss Art. 32 Abs. 1 des Organisationsreglements das Rechnungsprüfungsorgan. Dieses Organ übt die Aufsicht gemäss |
E
Eheschein bestellen | |
Einbürgerungsverfahren | Ordentliche Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Tel. 058 465 11 11 |
E
Eheschein bestellen | |
Einbürgerungsverfahren | Ordentliche Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung Staatssekretariat für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Tel. 058 465 11 11 |
F
Fundbüro | Ein in Wileroltigen aufgefundener Gegenstand ist bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Die Gemeindeverwaltung versucht, den Gegenstand dem Verlierer auszuhändigen. |
Familienschein bestellen | Schweizerische Staatsangehörige bestellen den Familienausweis beim Zivilstandsamt des Heimatortes. Ausländische Staatsangehörige bestellen den Familienausweis beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde. |
G
Gesuch um Gastgewerbliche Einzelbewilligung | Für die Durchführung einer Festwirtschaft ist eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes notwendig. Folgende Unterlagen sind spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung online via untenstehendem Link elektronisch einzureichen: Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie hier. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung. |
Grundbuchauszug bestellen | |
Geburt | Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten wir eine Meldung vom Zivilstandamt. Aufgrund dessen wird Ihr Kind in unserer Gemeinde aufgenommen. Sie müssen Ihr Kind nicht bei uns anmelden, ausser die Geburt erfolgte im Ausland. |
H
Handelsregisterauszug bestellen | |
Heimatausweis | Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. |
Handlungsfähigkeitszeugnis | Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über. |
I
Identitätskarten und Pass | Seit dem 1. März 2010 können Pass und ID nicht mehr bei der Gemeinde beantragt werden, sondern nur noch in einem der sieben Ausweiszentren. Die persönliche Vorsprache im Ausweiszentrum ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter |
Inventar für schützenswerte Ortsbilder Schweiz (ISOS) |
K
Kehrichtmarken | Für den täglichen Hauskehricht sind entsprechende Kleber zu verwenden. Diese sind auf der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten oder bei Marianne Riedwyl, Oberdorf 36, 3207 Wileroltigen (Di und Do: 18.00h – 21.00h) zu beziehen: 35 Liter-Sack 10 Stk. CHF 20.00 |
L
Lernfahrausweis beantragen | Ab dem 15. August 2013 sind neu alle Gesuche online auf der Webseite www.be.ch/svsa zu erstellen. Die Gesuche können nur vollständig ausgefüllt gedruckt werden. Beim erstmaligen Einreichen ist das Gesuch vom Antragsteller persönlich und unter Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises einzureichen. Das Gesuch kann bei der Einwohnerkontrolle, bei der Kantonspolizei oder direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt abgegeben werden. |
P
Pilzkontrolle durchführen lassen | |
Prämienverbilligungen | Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorjahre vierteljährlich automatisch berechnet. Weitere Infos unter: www.asv.dij.be.ch |
S
Situationsplan bestellen | |
Sozialhilfe beantragen | |
Strafregisterauszug bestellen | |
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen | |
Spartageskarten | Wann und wo die Spartageskarte Gemeinde zu welchen Preisen verfügbar ist, erfahren Sie auf spartageskarte-gemeinde.ch Weitere Informationen Die Spartageskarten müssen am Schalter der Verwaltung beantragt und bezahlt werden! Wir können leider keine Reservationen annehmen, da es sich um ein kontingentiertes schweizweites Angebot handelt. |
T
Testament hinterlegen | Testamente und letztwillige Verfügungen können auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Wileroltigen deponiert werden. Eine Rückgabe erfolgt nur an den Testaten oder eine durch ihn bevollmächtigte Person. Bei einem Todesfal prüft die Gemeindeverwaltung ob ein Testament hinterlegt ist. Ist dies der Fall, wird es in gesetzlicher Weise durch das zuständige Organ oder den beauftragten Notar eröffnet. |
Todesschein bestellen |
U
Umzug innerhalb der Gemeinde | Sie sind innerhalb der Gemeinde Wileroltigen umgezogen? Bitte melden Sie uns Ihren Umzug innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH. Mitumziehende volljährige Kinder müssen den Umzug eigenständig melden. Sind die Eltern nicht verheiratet, getrennt lebend oder geschieden, kann die Mutter oder der Vater mitumziehende minderjährige Kinder ummelden, wenn sie/er das Sorgerecht und die Obhut ausübt. Erfolgt mit dem Umzug eine Trennung der Eltern, ist bei gemeinsamem Sorgerecht eine Bestätigung einzureichen, dass der andere Elternteil mit dem Umzug der Kinder einverstanden ist (ggf. ist dies in der Trennungsvereinbarung festgehalten). |
W
Wohnsitzbestätigung bestellen | Eine Wohnsitzbescheinigung können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, telefonisch oder per E-Mail bestellen. |