Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt. Als höchstes politisches Organ der Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung über die unübertragbaren Sachgeschäfte, wie den Erlass von Reglementen, das Gemeindebudget, die Genehmigung der Rechnung, die Festsetzung der Gemeindesteuern sowie grössere finanzielle Verpflichtungen.
Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidenten, die Gemeinderäte vertreten die Sachgeschäfte ihrer Ressorts. Die Stimmberechtigten erhalten vor der Gemeindeversammlung eine Botschaft.
Wintergemeindeversammlung vom Samstag, 29. November 2025
Frühlingsgemeindeversammlung vom Montag, 2. Juni 2025
Wintergemeindeversammlung vom Samstag, 30. November 2024
Frühlingsgemeindeversammlung vom Montag, 27. Mai 2024
Wintergemeindeversammlung vom Samstag, 2. Dezember 2023
Frühlingsgemeindeversammlung vom Montag, 5. Juni 2023
Wintergemeindegemeindeversammlung vom 4. Dezember 2021
Urnenabstimmung vom 30. Mai 2021 aufgrund Covid-19