Reduktion Gebührentarif zum Wasserversorgungsreglement
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. August 2025 gestützt auf Art. 32 ff. des Wasserversorgungsreglements vom 01.01.2023 sowie Art. 6 des Wassertarifs eine Änderung des Wassertarifs zum Wasserversorgungsreglement beschlossen hat.
Änderung Artikel 1 Wassertarif wie folgt:
1 Die wiederkehrende Grundgebühr wird nach den installierten Belastungswerten (LU) berechnet. Sie beträgt pro LU
für die ersten 50 LU CHF 6.50 (vorher 9.60)
für die weiteren 100 LU CHF 4.50 (vorher 6.40)
für jede weitere LU CHF 3.60 (vorher 5.10)
3 Die Verbrauchsgebühr beträgt
Bis zu einem Jahresbezug von 3'000 m3 CHF 1.00 (vorher 1.30)
Für jeden weiteren m3 CHF 0.75 (vorher 1.00)
Die Änderung des Wassertarifs zum Wasserversorgungsreglement tritt, vorbehaltlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft. Der angepasste Wassertarif ist auf der Webseite aufgeschaltet und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.
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